Wohlstand für alle ermöglichen!

von Tobias C. Pross | 22.11.2018
Wohlstand für alle ermöglichen!

Zusammenfassung

Tobias Pross, Global Head of Distribution and Head of EMEA, Allianz Global Investors, im Gespräch mit Hans-Jörg Naumer, Global Head of Capital Markets & Thematic Research, Allianz Global Investors, über das Thema Mitarbeiterkapitalbeteiligung.


Update Magazin III/2018
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Herr Pross, Sie arbeiten an verantwortlicher Stelle bei einem global agierenden Fondsmanager, repräsentieren als Präsident des BVI die gesamte Fondsbranche in Deutschland – und haben sich in einem Buchbeitrag1 jüngst für die Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung ausgesprochen. Passt das zusammen?

Tobias Pross: Auf jeden Fall. Die Chancen der Mitarbeiterkapitalbeteiligung sind vielfältig und wurden sehr treffend vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter seinem damaligen Bundesminister, Olaf Scholz, zusammengefasst: „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich besser mit ‚ihrem‘ Unternehmen identifizieren, Solidarität und Transparenz steigen, die Motivation ebenfalls, die finanzielle Basis der Unternehmen wird gestärkt.“2

Zu den Vorteilen für die „Governance“, die Unternehmensführung, treten für mich aber noch viel wichtiger die Vorteile für die Gesellschaft: Die Trennlinie zwischen Kapital und Arbeit wird aufgehoben. Arbeitnehmer werden zu Eignern, die nicht nur über den Lohn Anteil am Erfolg des Unternehmens haben, sondern unmittelbar auch durch das Kapital. Sie werden zu Teilhabern am unternehmerischen Erfolg, in der Erwartung, auch an der Risikoprämie für den Kapitaleinsatz zu partizipieren. Gerade in einer Zeit, in der der Lohnanteil am gesamtwirtschaftlichen Volkseinkommen zugunsten des Kapitaleinkommens sinkt – ein Trend, der für die Industriestaaten insgesamt feststellbar ist –, sollte die Beteiligung am Kapitaleinkommen über die Kapitalbeteiligung gefördert werden. Letztlich ist dies auch eine Maßnahme gegen die viel debattierte „Ungleichheit“ – sowohl auf Seiten des Vermögens als auch auf Seiten des Einkommens.

Aber wo kommt da ein aktiver Manager ins Spiel? Noch dazu einer, der die Risikodiversifikation im Blick hat.

Tobias Pross: Ich denke da in zwei Richtungen: durch die Integration in das „ESG“-Screening und durch die Förderung von Teilhaberfonds. Mitarbeiterkapitalbeteiligung – verstanden als direkte Beteiligung der Angestellten am Kapital der Firmen, bei denen sie beschäftigt sind – kann sicher immer nur ein erster Einstieg in die Kapitalbeteiligung sein. Aber schon hier kommen wir als Asset-Manager, zumal als einer, der „ESG“ als integrativen Ansatz in seinen Strategien verfolgt, ins Spiel. Das Akronym „ESG“ steht für „Environmental“ (Umwelt), „Social“ (Gesellschaft), „Governance“ (Unternehmensführung). Immerhin wird die Hälfte der global verwalteten Gelder institutioneller Anleger nach den Prinzipien verantwortungsvollen Investierens (PRI – „Principles for Responsible Investment“) der Vereinten Nationen verwaltet, auf die „ESG“ zurückgeht. Das sind ca. 60 Billionen US-Dollar.

Mein Vorschlag ist deshalb: Die Vorteile der Mitarbeiterkapitalbeteiligung sollten in die Unternehmenswerteanalyse als Standard über die ESG-Kriterien integriert werden. Sie würden nicht nur die „Governance“ („Anreizstruktur“), sondern vor allem auch das Kriterium „Soziales“ mit seinen Unterkategorien „Beziehung zum Gemeinwesen“, „faire Arbeitsbedingungen“, „Entgelt und Leistungen“ umfassen. Folgerichtig wären Unternehmen, die intensiv die Beteiligung ihrer Mitarbeiter am Unternehmen fördern, im Vorteil beim Wettkampf um Kapital.

Aber das Klumpenrisiko bleibt natürlich …

Tobias Pross: In der Tat. Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung als Teil guter „Corporate Governance“ muss kritisch im Kontext des Klumpenrisikos des Kapitaleigner-Angestellten gesehen werden. Wer sich an der Firma, für die er arbeitet, beteiligt, kann im schlechtesten Fall z. B. eines Firmenbankrotts, sowohl seine Arbeit als auch sein aufgebautes Vermögen verlieren.

Was schlagen Sie als Lösung vor?

Tobias Pross: Auf die Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligung zu drängen ist das eine, adäquate Instrumente zur Verfügung zu stellen, damit Risiko und Ertrag ausbalanciert werden können, ist das andere, was die Fondsbranche zu dieser gesellschaftspolitisch höchst relevanten Aufgabe beitragen kann. Die Lösung liegt m. E. in „Teilhaberfonds“.

Teilhaberfonds sind vom Grundprinzip her keine ganz neue Idee. 2009 wurde das „Mitarbeiterbeteiligungs- Sondervermögen“ („Mitarbeiterbeteiligungsfonds“) in das Investmentgesetz mit aufgenommen, womit der Gesetzgeber eine neue Fondskategorie geschaffen hat.

In Fonds dieser Ausgestaltung können fungible wie nicht fungible Kapitalbeteiligungen von Mitarbeitern unterschiedlicher Unternehmen eingebracht werden, um das Risiko zu streuen. Über den Fonds als Vehikel erfolgt eine mittelbare Unternehmensbeteiligung. Der Fonds ist klassischerweise Sondervermögen, d. h., er wird von einer Fondsgesellschaft verwaltet, die im Fonds enthaltenen Anteile bleiben jedoch im Eigentum der Anteilsinhaber.

Aber diese Mitarbeiterbeteiligungsfonds sind in den Kinderschuhen stecken geblieben.

Tobias Pross: Das lässt sich nicht von der Hand weisen. Mitarbeiterbeteiligungsfonds beantworten zwar den Gedanken der Risikodiversifikation, werden aber möglicherweise als zu unflexibel angesehen, da das Anlageuniversum nur auf die teilnehmenden Firmen beschränkt bleibt. Auch ist fraglich, wie die Mitarbeiter die Eigentumsrechte bei der Einbringung von Eigenkapital wahrnehmen und damit in Entscheidungen der Firmen eingreifen können. Zu echter Teilhabe gehört eben auch die Möglichkeit, seine Eigentumsrechte am Kapital ausüben zu können.

Bei den üblichen Fonds geht das aber nicht.

Tobias Pross: Nein, aber im Zeitalter der Digitalisierung muss es uns doch gelingen vom „Proxy- Voting“ zum „Teilhaber-Voting“ zu kommen. Die Fondsanteilseigner erhielten dann entsprechend den von ihnen gehaltenen Anteilen Stimmrechte für die Hauptversammlungen der Firmen. Diese könnten sie untereinander austauschen, um möglichst die Stimmrechte an der Firma wahrnehmen zu können, für die sie arbeiten und deren Aktien sie eingebracht haben. Wo sie das wünschen. Das ganze per App. Diversifikation und Wahrnehmung der Stimm-, d. h. Eigentumsrechte müssen kein Widerspruch sein. Lassen Sie es mich auf den Punkt bringen: In einer Zeit starker technologischer Disruption, die nicht ohne Auswirkung auf die Verteilung von Einkommen und Vermögen bleiben wird3, liegt bei uns Fondsmanagern auch die Aufgabe, „Wohlstand für alle“ zu ermöglichen. Active is: Den Menschen in der Breite die Beteiligung an der gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung zu ermöglichen.

1) Das Buch „CSR und Mitarbeiterbeteiligung: Die Kapitalbeteiligung im 21. Jahrhundert – Gerechte Teilhabe statt Umverteilung“ erschien im Oktober 2018 im Verlag Springer Gabler. Herausgeber sind Dr. Heinrich Beyer und Hans-Jörg Naumer, der das Interview geführt hat.

2) Bundesministerium für Arbeit und Soziales: „Mitarbeiterkapitalbeteiligung – Modelle und Förderwege“, 2009

3) Vgl. hierzu auch das Interview mit Dr. Carl Benedikt Frey in der Ausgabe „Update II/2017“

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Über den Autor

Tobias C. Pross

Tobias C. Pross

Chief Executive Officer

Tobias C. Pross ist seit Januar 2020 Chief Executive Officer (CEO) von Allianz Global Investors. Vor seiner Berufung zum CEO war er Global Head of Distribution – eine Position, die er seit 2018 innehatte. Von 2015 bis Mai 2019 war er in seiner Funktion als Head of Europe, Middle East and Africa (EMEA) auch Vorsitzender des European Executive Committee.

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