Zusammenfassung
Das Schuldscheindarlehen wird nach wie vor mit steigender Tendenz als Finanzierungsinstrument von Corporates genutzt. Auch jenseits des Bankenmarktes gewinnt das Instrument über Private Lending für Investoren an Bedeutung. Damit steht ein Klassiker in der Anlage von Versicherungen möglicherweise vor einer Neuinterpretation als alternative Assetklasse.
Update Magazin II/2018 |
1 Kapitalanlage von Versicherungen – reguliert zu mehr Diversifikation
Historisch betrachtet waren Versicherungen, insbesondere
die Lebensversicherungen, sehr konservative Anleger, die
das Geld ihrer Versicherungsnehmer hauptsächlich in langlaufenden
Staatsanleihen oder lokalen, staatsnahen Emittenten
investierten. Dabei galt das Primat der Sicherheit, Liquidität
und Rentabilität (§ 54 Versicherungsaufsichtsgesetz – VAG
[alt]) – Anlagegrundsätze für das gebundene Vermögen).
Auf der anderen Seite haben Versicherungen sich und ihre
Kapitalanlage weiterentwickelt und neu definiert, um den
geänderten Kapitalmarktbedingungen gerecht zu werden.
Hierbei haben sie neue und teilweise innovative Wege beschritten,
um ihr Produktversprechen zu erfüllen, also den
Garantiezins für ihre Kunden, die Versicherungsnehmer, und
um idealerweise eine ansehnliche Überschussrendite zu
erwirtschaften.
Dies lässt sich anhand der Entwicklung der Verordnung über
die Anlage des gebundenen Vermögens von Versicherungsunternehmen
(Anlageverordnung – AnlV) in Deutschland im
Rahmen des VAG und der ergänzenden Rundschreiben des
Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen (BAV) bzw.
seit Mai 2002 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) gut nachvollziehen. Letztere geben sogar noch
mehr Aufschluss über den Wandel der Rahmenbedingungen
in der Kapitalanlage von Versicherungen, da sie stetig erneuert,
angepasst oder auch ersetzt werden.
Unter dem „alten“ Solvency-Regime (Solvency I) gab es „exakt“
definierte quantitative Grenzen, wie viel in einzelne Assetklassen
zur Deckung des Sicherungsvermögens investiert werden
darf. Diese wurden in der Anlageverordnung verankert und in
den dazugehörigen Rundschreiben weiter spezifiziert bzw. in
Bereichen auch erweitert.
Die Volatilität der Kapitalmärkte über die letzten zwei Dekaden
und das Niedrigzinsumfeld seit der Finanzkrise zwangen die
Versicherungen zu einer Verbreiterung ihres Anlagespektrums,
um noch stärker die Vorteile der Diversifikation zu nutzen.
Die Entwicklungen an den Kapitalmärkten, insbesondere die
Entwicklung von derivativen und strukturierten Produkten,
eröffneten dabei immer neue Investitionsmöglichkeiten, die
Versicherungen nutzten, um ihre teils sehr langen Verbindlichkeiten
zu bedienen oder einen Mehrertrag zu generieren.
Um diesen Entwicklungen gerecht zu werden, wurden damals
die Rundschreiben R 3/1999 (Hinweis zur Anlage strukturierter
Produkte) und das Rundschreiben R 3/2000 (Hinweis zu Vorkäufen
und Einsatz derivativer Finanzinstrumente) implementiert.
Durch die Einführung von Finanzinnovationen wie
Asset-Backed-Securities (ABS) und Credit-Linked-Notes
(CLN) wurde das Rundschreiben R 1/2002 (Anlagen in Asset-
Backed-Securities und Credit-Linked-Notes) installiert. Um
den Versicherungen noch weitere Diversifikationsmöglichkeiten
zu bieten, wurde im Jahr 2004 das Rundschreiben zu
Hedgefonds R 7/2004 eingeführt. Im Laufe der Zeit wurden
auch in der Anlageverordnung weitere Assetklassen wie beispielsweise
Private Equity eingeführt, wenn auch nur unter
strikter Einhaltung von definierten Risikoquoten. Die Vorgaben
in der Anlageverordnung wurden dann noch in einem
weiteren Rundschreiben spezifiziert, wobei die aktuellste
Version im letzten Dezember veröffentlicht wurde (Rundschreiben
R 11/2017, davor R 15/2005, R 4/2011).
Die Volatilität der Kapitalmärkte über die letzten zwei Dekaden und das
Niedrigzinsumfeld seit der Finanzkrise zwangen die Versicherungen zu
einer Verbreiterung ihres Anlagespektrums, um noch stärker die Vorteile
der Diversifikation nutzen zu können.
2 Solvency II und die Zinsfalle in der Wiederanlage
Mit der Einführung von Solvency II fallen nun alle diese Vorgaben
weg und machen den risikobasierten Solvabilitätsvorschriften
für die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen
und qualitative Anforderungen an das
Risikomanagement von Versicherungsunternehmen in Europa
Platz. Dennoch dürfte diese „alte Anlageverordnung“
bei vielen Versicherungen in Deutschland, wenn auch in
leicht abgewandelter Version, weiterhin in ihren internen
Anlage-Guidelines immer noch zur Anwendung kommen.
Im Zuge des lang anhaltenden Niedrigzinsumfelds sind innovative
Ideen mehr denn je gefragt, um die neuen Gelder
anzulegen oder das Geld ablaufender, meist höher verzinster
Papiere zu reinvestieren. Gerade im Zuge der Zinszusatzreserve
(ZZR) mussten viele Papiere veräußert werden, um die
stillen Reserven zu heben, um damit die ZZR zu finanzieren.
Wohin also mit dem Geld? In den letzten Jahren wurden immer
wieder neue Schlagworte in die Runde geworfen: Private
Debt, Private Placements, Loans, Infrastructure etc. All das
könnte man als neue, „alternative“ Anlageklasse bezeichnen.
Ziel dieser Assetklassen im aktuellen Umfeld ist es, die Anlage
zu diversifizieren und gleichzeitig einen Mehrertrag zu erzielen.
Diese „Alternatives“ müssen aber oftmals intern als neue
Assetklasse eingeführt werden. Dabei bleibt es jedoch nicht.
Unter dem „neuen“ Solvency-Regime (Solvency II) werden sie
mit einer „capital charge“ belegt, d. h., diese Anlageformen
„kosten“ Eigenkapital. Dies ist bei manchen alternativen Anlagen
die erste große Hürde, da die Kapitalunterlegung der
zum Teil ungerateten Anlagen sehr hoch ausfällt. Des Weiteren
wird in Säule 2 auch erwartet, dass eine gründliche, eigene
Risikoeinschätzung (Own Risk and Solvency Assessment –
ORSA) zu den Investments zu erstellen ist. Dies dürfte viele
Versicherer für diese Assetklassen vor eine schier unlösbare
Aufgabe stellen. Diese Anlageklasse erwirtschaftet unseres
Erachtens eher eine „Komplexitätsprämie“ als eine Illiquiditätsprämie,
weshalb diese Investments auch zum größten
Teil an Assetmanager ausgelagert werden.
Grundsätzlich ist eine Diversifikation in „alternative“ Anlageklassen
zu begrüßen, da sie ebenfalls das Potenzial bieten,
im aktuellen Umfeld höhere Erträge zu generieren. Bei den
meisten Anlagen in diesem Zusammenhang handelt es sich
um sehr illiquide Anlagen. Dies sollte aber insbesondere Lebensversicherungen
nicht von einem Engagement abhalten,
denn aufgrund ihres langen Anlagehorizonts verfolgen sie
größtenteils eine „Buy and hold“-Strategie.
In diesem Artikel möchten wir uns einer Assetklasse nähern,
die als „alternativ“ bezeichnet werden kann: Schuldscheindarlehen
(SSD) und Namensschuldverschreibungen (NSV) von
Corporate Emittenten.1 Wieso ist diese Anlage als „alternativ“
zu bezeichnen? Einerseits ist diese Assetklasse eine deutsche
Besonderheit, andererseits waren in der Vergangenheit die
Emittenten meistens Bundesländer, Städte und Banken. Wir
möchten in diesem Artikel auf Schuldscheine von Corporates
eingehen, die eine logische Erweiterung des Schuldscheinspektrums
darstellen. Diese Art von Schuldscheinen ist bei einigen
Investoren noch nicht ganz so gängig, auch weil sie
aufwändiger zu sourcen ist und neben der unter Solvency II
notwendigen eigenen Risikoanalyse gerade bei ungerateten
Emittenten eine sehr aufwändige Due Diligence erfordert.
Schaut man sich die Bilanz einer deutschen (Lebens-)Versicherung
an, so kann der Anteil an SSDs und NSVs teilweise
bis zu 50 % betragen, wenngleich hier vor allen Dingen öffentliche
Emittenten und Banken zu Buche schlagen.
Wohin also mit dem Geld? In den
letzten Jahren wurden immer wieder
neue Schlagworte in die Runde
geworfen: Private Debt, Private
Placements, Loans, Infrastructure
etc. All das könnte man als neue,
„alternative“ Anlageklasse bezeichnen.
Ziel dieser Assetklassen im
aktuellen Umfeld ist es, die Anlage
zu diversifizieren und gleichzeitig
einen Mehrertrag zu erzielen.
3 Historische Entwicklung des Schuldscheindarlehens
Der Ursprung des Schuldscheindarlehens (SSD) liegt im vorigen
Jahrhundert, als Lebensversicherungsunternehmen diversen
Kommunen nicht nur durch den Ankauf von Kommunalanleihen
und -obligationen Kapital zur Verfügung stellten,
sondern ihnen auch Darlehen gegen Aushändigung eines
Schuldscheins gewährten.2 Seitdem hat das SSD verschiedene
Hochphasen durchlaufen. Eine erste Hochphase gab es im
Dritten Reich: Als Versicherungsunternehmen gezwungen
waren, neue Posten von Reichsanleihen vom Reichsfinanzministerium
zu erwerben, konnten hierfür alternativ bis zu
einem bestimmten Maße auch zweckgebundene SSD an
öffentlich-rechtliche Körperschaften ausreichen.3
Der zweite regelrechte Boom ist in der Nachkriegszeit entstanden.
Bereits kurz nach der Währungsreform 1948 flossen
den Versicherungen durch Prämienzahlungen regelmäßig
große Geldbeträge zu, die zinsbringend längerfristig angelegt
werden mussten. Auf der kapitalsuchenden Seite standen
die Versorger und (Industrie-)Unternehmen, die zu dieser Zeit
ihren enormen Kaitalbedarf nur unzureichend über andere
Instrumente des Kapitalmarktes decken konnten, da sich die
Aktien- und Anleihemärkte bis in die 1950er Jahre noch im
Aufbau befanden.4 Im Anschluss daran führte das SSD für
sehr viele Jahre ein Schattendasein, um dann zu Beginn des
neuen Jahrhunderts eine Renaissance zu erleben.
4 Marktentwicklung
So entwickelte sich das von Unternehmen emittierte SSD- Volumen
von geschätzten 3 Mrd. Euro Anfang 2000 auf ein neues
Allzeithoch von über 27 Mrd. Euro im Jahr 2017 (s. Grafik A/).
Bei diesen Werten ist aber zu berücksichtigen, dass bei
Emissionen von Unternehmen mit einer Laufzeit von mehr
als 10 Jahren das Format der Namensschuldverschreibung
(NSV) den SSD-Emissionen hinzugerechnet wird. Ebenso ist
zu beachten, dass die Zahl der Emissionen und das Emissionsvolumen
faktisch höher liegen dürften, weil das SSD auch
als „echtes“ Private Placement eingesetzt wird und demzufolge
keine entsprechenden Werte durch die arrangierenden
Banken veröffentlicht werden.
So wurden beispielsweise im Jahr 2017 allein bei bei Allianz
Global Investors ohne Einschaltung einer Bank (Direct Lending)
mehrere hundert Millionen Euro von derartigen Private
Placements arrangiert und von diversen Versicherungsgesellschaften
der Gruppe in die Bücher genommen.
Ob sich der Trend in dieser Form fortschreiben wird, ist nicht
seriös prognostizierbar. So können Faktoren wie zunehmende
Kreditausfälle oder Schwierigkeiten von aktuellen SSD-Emittenten
respektive nachlassende Qualität des Schuldscheinmarktes
auf der einen Seite Emittenten abschrecken, weiterhin
Schuldscheine als Finanzierungsmittel zu nutzen, auf der
anderen Seite könnten auch Investoren zurückhaltender
werden.
Die Granularität bei den kapitalaufnehmenden Gesellschaften ist sehr hoch. So
befanden sich unter den über 160 Transaktionen im Jahr 2017 vom gelisteten
DAX-Unternehmen über familiengeführte mittelständische Unternehmen bis
zum öffentlich-rechtlich organisierten Zweckverband die unterschiedlichsten
Emittenten.
5 Diversifikation innerhalb des Schuldscheinmarktes
Im letzten Kalenderjahr sind eigenen Schätzungen zufolge
die Emittenten bei diesem typisch deutschen Finanzierungsinstrument
zu rund 65 % aus Deutschland gekommen. Es
folgten Emittenten aus Österreich mit rund 15 % und aus der
Schweiz mit rund 10 %. Die Granularität bei den kapitalaufnehmenden
Gesellschaften ist sehr hoch. So befinden sich
unter den über 160 Transaktionen in 2017 vom gelisteten
DAX-Unternehmen über familiengeführte mittelständische
Unternehmen bis zum öffentlich-rechtlich organisierten
Zweckverband die unterschiedlichsten Emittenten.
Auch die Investorenbasis hat sich in den vorangegangenen
Jahren weiter verbreitert: So treten neben unterschiedlichen
Investoren aus Deutschland (Banken, Versicherungen, Pensionskassen
etc.) auch zunehmend Käufer aus dem nahen
und fernen Ausland auf.
6 Emittentenmarkt
In den letzten Jahren kann aus diversen Gründen von einem
Emittentenmarkt gesprochen werden, bei dem sich die Preisund
Vertragsgestaltung stetig zu Gunsten der kapitalsuchenden
Seite verschoben hat. So hat in den letzten Jahren eine
starke Einengung bei den Risikoprämien (Spreads) stattgefunden,
die zum Teil nur noch schwerlich nachvollziehbar ist.
Auch wenn die hohe Nachfrage, verbunden mit oftmals signifikanten
Überzeichnungen, auf den Preis drückt und somit
die Preisgestaltung der Arrangeure bestätigt, ist es durchaus
legitim, die Preisgestaltung einzelner Transaktionen zu hinterfragen.
So sind laufzeitunabhängige Spreads (d. h., dass
der Risikoaufschlag bei unterschiedlichen Laufzeiten identisch
ist) aus Investorensicht nicht risikoadäquat, weil hierbei
entgegen aller Wahrscheinlichkeit und Erfahrung unterstellt
wird, dass das Kreditrisiko von der Laufzeit unabhängig ist.
Ebenso sollte die Preisgestaltung auch berücksichtigen, dass
ein SSD gegenüber einem gehandelten Papier einen laufzeitabhängigen
Illiquiditätsaufschlag mit sich bringen sollte,
weil der Investor in aller Regel eine gezeichnete SSD-Tranche
im Gegensatz zu einer Anleihe nicht kurzfristig verkaufen
kann.
Auch bei der Vertragsgestaltung wird die gute Position der
Kapitalsuchenden deutlich. So wurden in den letzten Jahren
nur bei ganz wenigen Emittenten Finanzkennzahlen (Financial
Ratios) im Vertrag vereinbart, die im Falle einer Verletzung
zu einem Margen-Step-up bzw. zu einer Kündigung durch
den Käufer führen könnten. Während die Entwicklung bei
den Financial Ratios in einigen Aspekten noch nachvollziehbar
ist, gibt es jedoch auch vermehrt Konstellationen, die für
SSD-Investoren nicht mit gutem Gewissen akzeptabel sind.
So ist nicht nachvollziehbar, warum Investoren folgende,
zuletzt vermehrt aufgetretene „Missverhältnisse“ bei der
Konzeption der Vertragsgestaltung leichtfertig akzeptieren
sollten.
Struktureller Nachrang:
Diese Situation entsteht, wenn neben den Emittenten andere
Konzerngesellschaften – im ungünstigeren Fall sogar unlimitiert
– Fremdmittel aufnehmen (dürfen). Noch investorenunfreundlicher
ist die Situation, wenn die Emittenten selbst keine
(wesentlichen/verwertbaren) Assets aktiviert haben.
„Faktischer“ Nachrang:
Eine Verschärfung des strukturellen Nachrangs entsteht dann,
wenn innerhalb von Darlehensaufnahmen auf Ebene des
Emittenten oder anderer Gesellschaften des Konzerns die
aufgenommenen Mittel auch noch besichert werden können.
Letzteres ist dann möglich, wenn sich die Negativerklärung in
der Dokumentation nur auf die Emittenten bezieht. In diesem
Fall kommt es sogar zu einer Kombination eines strukturellen
und faktischen Nachrangs („Doppelnachrang“).
„Asset-Disposal“:
Eine fehlende Klausel zur möglichen oder uneingeschränkten
Veräußerung von Vermögensgegenständen kann dazu führen,
dass sich die Basis, auf der die Investmententscheidung getroffen
wurde, stark verändert. So kann es dadurch auch zu
einer „Aushöhlung“ der Emittenten kommen.
Es gibt aber durchaus für beide Seiten akzeptable Möglichkeiten,
die zu einer Abschwächung derartiger Investorenrisiken
führen können. So könnte beispielsweise bei solchen Vertragsgestaltungen
durch eine Mithaft anderer Gesellschaften bei
gleichzeitiger Einschränkung der Übertragung von Assets bzw.
der Mittelaufnahme auf diese Gesellschaften die Position der
Investoren wieder etwas verbessert werden. Dies wird jedoch
in praxi bei arrangierten SSDs sehr selten berücksichtigt.
7 Vom Bankenmarkt zu Private-Lending-Partnerships?
Unter solchen Rahmenbedingungen ist der Markt für SSDEmittenten
– unabhängig von deren Unternehmensgröße –
sehr attraktiv. So können einerseits große Emittenten mit
entsprechendem Kapitalbedarf auch Emissionsvolumina
von mehr als 1 Mrd. Euro einsammeln. Andererseits können
kleinere Adressen neue Investoren erreichen bzw. ihre Finanzierungsbasis
verbreitern. Dabei hilft den Emittenten, dass
auch die Zahl der arrangierenden Banken stark angewachsen
ist, die um die Vermarktung der Emission im Wettbewerb
stehen. Entsprechend wollen sie sich mit der „Vertriebskraft“
(Platzierung bei Investoren) und auch mit der Risikoprämie
sowie der Dokumentation beim Emittenten in eine gute Position
bringen.
Ohne Zweifel haben sich im Geschäftsjahr 2017 auch für
Investoren mit höchsten Qualitätsansprüchen noch ausreichend
interessante Möglichkeiten ergeben, sich am von Banken
arrangierten SSD-Markt zu engagieren. Diese Möglichkeiten
haben aber im Vergleich zu den Vorjahren deutlich abgenommen.
Durch die oben dargestellte Entwicklung wurden
diese Investoren vermehrt dazu gebracht, verstärkt in das
Private-Placement-Geschäft (in der Form des Direct Lendings)
einzusteigen. Große Investoren wie Kapitalanlagegesellschaften
oder Assetmanager mit entsprechender Expertise
und Track-Record dürften hier auch Möglichkeiten haben,
diese auch Drittanlegern, die nicht über das Know-how
oder die Kapazitäten für eine Kreditprüfung verfügen, zur
Verfügung zu stellen, um mit diesen weiteren Geldern noch
größere Emissionen darzustellen, die auf Stand-alone-Basis
nicht darstellbar wären. Dabei könnten den Drittinvestoren
auch die derzeit vom Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden
für das Versicherungswesen und die betriebliche
Altersversorgung (European Insurance and Occupational
Pensions Authority – EIOPA) diskutierten Möglichkeiten bei
der EK-Anrechnung unter Solvency II entgegenkommen.
Spannend ist insbesondere, inwieweit der Corporate SSD,
geratet oder ungeratet, als sinnvolle Anlageklasse für Versicherungen
kategorisiert wird und in welchem Maß sich das
erleichternd auf die Eigenkapitalunterlegung auswirkt.
Nicht vergessen sollte man, dass die verstärkte Umsetzung
des Private Placement als Direct Lending ein Resultat aus
diversen Gesprächen mit (potenziellen) Emittenten ist, die
mit Zunahme der Laufzeit Aspekte wie Investorensicherheit
(Verlässlichkeit, Bonität, Reputation) schätzen und auch
gewillt sind, entsprechend diese über den Preis bzw. die
Dokumentation zu honorieren. Da das Investment viele Jahre
oder auch Jahrzehnte andauert, sprechen beide Parteien in
diesem Zusammenhang auch von einer „Partnerschaft“, die
möglicherweise noch während der Geschäftsbeziehung durch
die Erhöhung des Engagements weiter ausgebaut oder nach
der Rückzahlung fortgeführt werden kann. Als arrangierender
Investor ist es dabei stets wichtig, eine faire Lösung für alle
Parteien zu finden, und dazu gehört: ein fairer Risikoaufschlag
bei einer angemessenen Dokumentation des Emittenten
für einen zuverlässigen, bonitätsstarken, strategisch
orientierten „Buy and hold“-Investor.
Dieser Artikel ist am 26.02.2018 im Absolut Report (Ausgabe 1/2018) erschienen.
Autoren
Teoman Kaplan, Aktuar (DAV) und Director Insurance Group, Allianz Global Investors |
Dietmar Schubert, Deputy Head Portfoliomanagement European Corporate Loans und Senior Portfolio Manager DACH, Allianz Global Investors |
1) Die SSD von Corporates werden in § 2 Abs. 1 Nr. 4 der Verordnung über die Anlage des Sicherungsvermögens
von Pensionskassen, Sterbekassen und kleinen Versicherungsunternehmen (Anlageverordnung – AnlV) in Verbindung
mit den „Grundsätzen für die Vergabe von Unternehmenskrediten durch Versicherungsgesellschaften – Schuldscheindarlehen“
geregelt.
2) Vgl. Hilben, H.: Die Kapitalanlagen der deutschen Privatversicherungsgesellschaften und ihre Bedeutung für
den deutschen Kapitalmarkt, Jena: Verlag, 1908, S. 109–112; vgl. Mueller, R.: Anlage und Verwaltung der Kapitalien
privater Versicherungsunternehmungen, Berlin: Mittler & Sohn, 1914, S. 90–93.
3) Vgl. Staehle, W.: Die Schuldscheindarlehen, Wiesbaden: Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler, 1965.
4) Vgl. Grunow, H.-W., C. Zender: Finanzinstrument „Schuldschein“, Wiesbaden: Springer Gabler Verlag, 2018.
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Zusammenfassung
Überzeugte Vertreter eines aktiven Assetmanagements haben in der öffentlichen Diskussion nicht immer einen leichten Stand. Sie hatten es aber auch schon schwerer. Denn in der langjährigen Kontroverse um aktives versus passives Fondsmanagement zeichnet sich dankenswerterweise allmählich eine Versachlichung der Debatte ab. Beides hat seine Existenzberechtigung, keines ist allein seligmachend. Und doch gibt es gute Gründe für Vermögensverwalter, sich klar zu positionieren. Wir haben das getan und bleiben dabei: Allianz Global Investors ist aktiv. Zur Erläuterung seien vier global beobachtbare Branchentrends genannt.